Steuervereinfachungen - Regierung plant viele verschiedene Maßnahmen

Auszug aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll voraussichtlich ab 2012 von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR steigen, was eine Steuerentlastung von 330 Mio. EUR jährlich bringen soll.
  • Nach dem neuen § 25a EStG können Steuerpflichtige ab 2012 die Steuererklärung für zwei aufeinander folgende Jahre zusammen abgeben. Veranlagungszeitraum bleibt das Kalenderjahr, es kommt nur zu einer Verlängerung der Abgabefrist für das Erstjahr. Das Wahlrecht besteht für aktive Arbeitnehmer, Bezieher von Alterseinkünften und Kapitaleinkünften. Für darüber hinausgehende andere Überschusseinkünfte gilt es ebenfalls, wenn die Summe der jährlichen Einnahmen hieraus 13.000 EUR pro Person nicht übersteigt.
  • Die verbilligte Vermietung an Angehörige gilt voraussichtlich ab 2012 bereits dann als vollentgeltlich, wenn die Miethöhe mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus beträgt. Werbungskosten sind dann in voller Höhe absetzbar. Liegt die Miete darunter, sind die Kosten stets aufzuteilen. Die derzeit mögliche Überschussprognose entfällt.

 

 

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