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Steuervereinfachungen - Regierung plant viele verschiedene Maßnahmen

Auszug aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll voraussichtlich ab 2012 von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR steigen, was... » mehr Infos

§ 21 EStG - Einordnung von Sanierung und Leerstand über längeren Zeitraum

Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

  • Wird ein Gesamtobjekt über Jahre hinweg renoviert und steht daher... » mehr Infos

§ 15 UStG - Kein Vorsteuerabzug bei unzutreffender Steuernummer in der Rechnung

Enthält eine Rechnung des leistenden Unternehmers nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es... » mehr Infos

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ermitteln wir für Sie das Betriebsergebnis auf Basis der Einnahme-Überschuss-Rechnung oder des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ergänzt evtl. um Anhang). Der Jahresabschluss - wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung - dient auch der vorausschauenden Steuerberatung.

Zum Leistungsspektrum gehören dabei folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei der Geschäftsgründung,
  • Erstellung von Zwischenbilanzen für den erforderlichen Zweck,
  • Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und Gewerbetreibende,
  • Erstellung der Jahresabschlüsse für Gewerbetreibende unterschiedlicher Gesellschaftsformen (z. B. Einzelunternehmer, GbR, OHG, KG, etc.),
  • Erstellung der Jahresabschlüsse für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG, etc.),
  • Fertigung von Bilanzberichten auf Basis der freiwilligen Berichtserstellung.