Newsticker

Steuervereinfachungen - Regierung plant viele verschiedene Maßnahmen

Auszug aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll voraussichtlich ab 2012 von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR steigen, was... » mehr Infos

§ 21 EStG - Einordnung von Sanierung und Leerstand über längeren Zeitraum

Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

  • Wird ein Gesamtobjekt über Jahre hinweg renoviert und steht daher... » mehr Infos

§ 15 UStG - Kein Vorsteuerabzug bei unzutreffender Steuernummer in der Rechnung

Enthält eine Rechnung des leistenden Unternehmers nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es... » mehr Infos

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten mit moderner EDV bei allen Finanz- und Lohnbuchhaltungsarbeiten kompetent und zuverlässig zu unterstützen. Zu diesem Zweck arbeiten wir unter anderem mit dem Rechenzentrum der DATEV eG zusammen. Folgende Tätigkeiten führen wir im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung für Sie aus:

Lohnbuchhaltung:

  • Einrichten der Lohnbuchhaltung,
  • Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Lohnverwaltungsarbeiten (Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnfortzahlungsanträge etc.),
  • monatliche Auswertungen (Lohnjournale, Beitragsnachweise, Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchführung (Bruttolohnverbuchung), etc.),
  • Arbeiten mit speziellen Lohnarten (z. B. Akkordlohn, Baulohn, etc.),
  • Sonderarbeiten zum Jahreswechsel (z. B. DEÜV, etc.)
  • Unterstützung bei Prüfungen (z. B. Lohnsteuer-, SV-Prüfung, etc.).

Finanzbuchhaltung:

  • Einrichten der Finanzbuchhaltung,
  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung in DATEV einschließlich Kontenpflege und Ablage (Belege und Auswertungen),
  • monatliche Datenauswertung (Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste, Auswertungen für individuellen Informationsbedarf, etc.),
  • auf Wunsch auch Finanzbuchhaltung im Hause des Mandanten (Betreuung bei der Eigenerstellung bzw. bei der Vor-Ort-Erstellung durch unsere Kanzlei) unabhängig vom jeweiligen Datenverarbeitungs-System,
  • Erstellen der Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 268 (2) HGB über DATEV (Bruttoanlagenspiegel).