§ 5b EStG - Pilotphase für die E-Bilanz

Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss erst für ab 2012 beginnende Wirtschaftsjahre übermitteln. Dieser Aufschub um ein Geschäftsjahr soll ihnen Gelegenheit geben, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu schaffen.

Im ersten Halbjahr 2011 wird eine Pilotphase durchgeführt, in der ausgewählte Unternehmen ihren Jahresabschluss freiwillig elektronisch übersenden können. Datensatz, Hilfestellungen und Dokumentationen zur Taxonomie stehen unter www.eSteuer.de im Internet zur Verfügung. Nach Auswertung der Pilotphase wird das BMF ein gesondertes Anwendungsschreiben und eine überarbeitet Taxonomie veröffentlichen (BMF 16.12.10, IV C 6 - S 2133-b/10/10001, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 104254).

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