Internationales Steuerrecht
Das Internationale Steuerrecht wird im heutigen Alltag immer wichtiger. Weder wirtschaftliche noch private Beziehungen enden heutzutage an der Grenze eines Landes, wohingegen sich die Steuerhoheit weiterhin an den Staatsgrenzen orientiert.
Auch wenn sich innerhalb der Europäischen Union erste Tendenzen zur steuerlichen Vereinheitlichung abzeichnen, sind diese doch nicht so weitgehend, dass insoweit auf eine international gültige Steuerplanungsstrategie verzichtet werden kann. Dies gilt erst recht für Beziehungen zu Staaten außerhalb der EU.
International agierende Unternehmen sehen sich daher in der Praxis häufig mit unbekannten steuerlichen Schwierigkeiten konfrontiert, deren Komplexität zudem selten absehbar ist. Für Privatpersonen mit ausländischen Einkünften oder Vermögen bieten wir ein speziell auf die Bedürfnisse dieser Mandanten zugeschnittenes Beratungsangebot an.
Nachfolgend finden Sie einige ausgewählte Leistungen im Bereich „Internationales Steuerrecht“, die Ihnen einen ersten Überblick über unser umfängliches Beratungsangebot für Unternehmen und Privatpersonen geben sollen.
Ausgewählte Leistungen im Internationalen Steuerrecht im Überblick:
- Unterstützung in der Betriebsprüfung bei Auslandssachverhalten
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Betriebstättenbesteuerung
- Dokumentation von Verrechnungspreisen
- Beratung in Fällen möglicher Funktionsverlagerung
- Anrechnung und Berücksichtigung von ausländischen Steuern
- Besteuerung von Dividenden, Lizenzen und Zinsen aus dem Ausland
- Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug
- Fragen des Außensteuerrechts
- Berücksichtigung des Europäischen Steuerrechts