Internationales Steuerrecht

Weder wirtschaftliche noch private Beziehungen enden heutzutage an der Grenze eines Landes - wohingegen sich die Steuerhoheit weiterhin an den Staatsgrenzen orientiert. Egal ob unternehmerische Visionen, private oder gewerbliche Einkünfte diesseits und jenseits einer Grenze - wir sind bei allem nah an Ihrer Seite. Grenzüberschreitende steuerliche Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.  

Für Privatleute

  • Hilfestellung und steuerliche Beratung bei ausländischen Einkünften und Vermögen
  • Beratung und Erstellung der Steuererklärungen von beschränkt Steuerpflichtigen und Grenzgängern

Für Unternehmen

  • Betriebstättenbesteuerung
  • Dokumentation von Verrechnungspreisen
  • Beratung in Fällen möglicher Funktionsverlagerung
  • Unterstützung bei der Zuordnung der Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug
  • Anrechnung und Berücksichtigung von ausländischen Steuern
  • Unterstützung in der Betriebsprüfung bei Auslandssachverhalten
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Besteuerung von Dividenden, Lizenzen und Zinsen aus dem Ausland
  • Fragen des Außensteuerrechts
  • Berücksichtigung des Europäischen Steuerrechts

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