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Internationales Steuerrecht
Weder wirtschaftliche noch private Beziehungen enden heutzutage an der Grenze eines Landes - wohingegen sich die Steuerhoheit weiterhin an den Staatsgrenzen orientiert. Egal ob unternehmerische Visionen, private oder gewerbliche Einkünfte diesseits und jenseits einer Grenze - wir sind bei allem nah an Ihrer Seite. Grenzüberschreitende steuerliche Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.
Für Privatleute
- Hilfestellung und steuerliche Beratung bei ausländischen Einkünften und Vermögen
- Beratung und Erstellung der Steuererklärungen von beschränkt Steuerpflichtigen und Grenzgängern
Für Unternehmen
- Betriebstättenbesteuerung
- Dokumentation von Verrechnungspreisen
- Beratung in Fällen möglicher Funktionsverlagerung
- Unterstützung bei der Zuordnung der Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
- Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug
- Anrechnung und Berücksichtigung von ausländischen Steuern
- Unterstützung in der Betriebsprüfung bei Auslandssachverhalten
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Besteuerung von Dividenden, Lizenzen und Zinsen aus dem Ausland
- Fragen des Außensteuerrechts
- Berücksichtigung des Europäischen Steuerrechts