Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ermitteln wir für Sie das Betriebsergebnis auf Basis der Einnahme-Überschuss-Rechnung oder des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ergänzt evtl. um Anhang). Der Jahresabschluss - wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung - dient auch der vorausschauenden Steuerberatung.
Zum Leistungsspektrum gehören dabei folgende Tätigkeiten:
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei der Geschäftsgründung,
- Erstellung von Zwischenbilanzen für den erforderlichen Zweck,
- Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und Gewerbetreibende,
- Erstellung der Jahresabschlüsse für Gewerbetreibende unterschiedlicher Gesellschaftsformen (z. B. Einzelunternehmer, GbR, OHG, KG, etc.),
- Erstellung der Jahresabschlüsse für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG, etc.),
- Fertigung von Bilanzberichten auf Basis der freiwilligen Berichtserstellung.