Newsticker

Das böse Erwachen.

PNP-Interview mit Maximilian Fuchs zum Thema Kurzarbeitergeld vom 26.02.2021

Kurzarbeit - immerhin ist der Job nicht weg, werden die Betroffenen aufgeatmet haben, als... » mehr Infos

Kassengesetz 2020 - Neue Anforderungen an die elektro­nischen Aufzeichnungssysteme

Kasseninhaber mussten spätestens bis zum 01.01.2017 neue Systeme anschaffen, wenn diese die Anforderun­gen an die ordnungsmäßigen Aufzeichnungen... » mehr Infos

Geldwäscheprävention bei kleinen und mittleren Unternehmen

Bereits seit einigen Jahren haben viele Unternehmen Pflichten durch das sogenannte Geldwäschegesetz auferlegt bekommen. Zu diesen Verpflichteten zählen insbesondere auch... » mehr Infos

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten mit moderner EDV bei allen Finanz- und Lohnbuchhaltungsarbeiten kompetent und zuverlässig zu unterstützen. Zu diesem Zweck arbeiten wir unter anderem mit dem Rechenzentrum der DATEV eG zusammen. Folgende Tätigkeiten führen wir im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung für Sie aus:

Lohnbuchhaltung:

  • Einrichten der Lohnbuchhaltung,
  • Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Lohnverwaltungsarbeiten (Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnfortzahlungsanträge etc.),
  • monatliche Auswertungen (Lohnjournale, Beitragsnachweise, Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchführung (Bruttolohnverbuchung), etc.),
  • Arbeiten mit speziellen Lohnarten (z. B. Akkordlohn, Baulohn, etc.),
  • Sonderarbeiten zum Jahreswechsel (z. B. DEÜV, etc.)
  • Unterstützung bei Prüfungen (z. B. Lohnsteuer-, SV-Prüfung, etc.).

Finanzbuchhaltung:

  • Einrichten der Finanzbuchhaltung,
  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung in DATEV einschließlich Kontenpflege und Ablage (Belege und Auswertungen),
  • monatliche Datenauswertung (Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste, Auswertungen für individuellen Informationsbedarf, etc.),
  • auf Wunsch auch Finanzbuchhaltung im Hause des Mandanten (Betreuung bei der Eigenerstellung bzw. bei der Vor-Ort-Erstellung durch unsere Kanzlei) unabhängig vom jeweiligen Datenverarbeitungs-System,
  • Erstellen der Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 268 (2) HGB über DATEV (Bruttoanlagenspiegel). 

 

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