Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten mit moderner EDV bei allen Finanz- und Lohnbuchhaltungsarbeiten kompetent und zuverlässig zu unterstützen. Zu diesem Zweck arbeiten wir unter anderem mit dem Rechenzentrum der DATEV eG zusammen. Folgende Tätigkeiten führen wir im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung für Sie aus:
Lohnbuchhaltung:
- Einrichten der Lohnbuchhaltung,
- Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- Lohnverwaltungsarbeiten (Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnfortzahlungsanträge etc.),
- monatliche Auswertungen (Lohnjournale, Beitragsnachweise, Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchführung (Bruttolohnverbuchung), etc.),
- Arbeiten mit speziellen Lohnarten (z. B. Akkordlohn, Baulohn, etc.),
- Sonderarbeiten zum Jahreswechsel (z. B. DEÜV, etc.)
- Unterstützung bei Prüfungen (z. B. Lohnsteuer-, SV-Prüfung, etc.).
Finanzbuchhaltung:
- Einrichten der Finanzbuchhaltung,
- Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung in DATEV einschließlich Kontenpflege und Ablage (Belege und Auswertungen),
- monatliche Datenauswertung (Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste, Auswertungen für individuellen Informationsbedarf, etc.),
- auf Wunsch auch Finanzbuchhaltung im Hause des Mandanten (Betreuung bei der Eigenerstellung bzw. bei der Vor-Ort-Erstellung durch unsere Kanzlei) unabhängig vom jeweiligen Datenverarbeitungs-System,
- Erstellen der Anlagenbuchhaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 268 (2) HGB über DATEV (Bruttoanlagenspiegel).